Gesetzlich versicherte Patient:innen können nur als Selbstzahler:innen abgerechnet werden: Kartenzahlung in der Praxis oder Rechnung per Post über die BFS finance GmbH (auch Ratenzahlung möglich).
Es erfolgt keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Privat Versicherte können ihre Rechnung bei ihrer privaten Krankenversicherung einreichen.