Privat Versicherte können Ihre Rechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Einige private Versicherungen oder Beihilfestellen erstatten nur reduzierte GOÄ-Sätze.
Wir berechnen nach den üblichen Steigerungssätzen: im Mittel 2,3-fach für ärztliche Leistungen, 1,8-fach für technisch-apparative Leistungen und 1,15-fach für Laborleistungen.
Sollte Ihr Tarif weniger erstatten, kann ein Eigenanteil für Sie entstehen.
Gern informieren wir Sie vorab und erstellen auf Wunsch eine unverbindliche Proberechnung, damit Sie Planungssicherheit haben.